Die Pflegereform 2025

Diese wichtigen Neuerungen kommen auf Sie zu

Die Bundesregierung führt mit der Pflegereform 2025 weitreichende Verbesserungen für die häusliche Pflege ein. Besonders Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen dürfen sich über spürbare finanzielle Entlastungen freuen. Neben der Erhöhung des Pflegegeldes werden auch die Zuschüsse für verschiedene Betreuungsleistungen angehoben. In diesem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Neuerungen der Reform und wie Sie die zusätzlichen Leistungen optimal für Ihre häusliche Pflege nutzen können. Mit unserer übersichtlichen Darstellung behalten Sie alle Änderungen im Blick und können sich bestmöglich auf die kommenden Anpassungen vorbereiten.
Pflegereform 2025

So steigen Ihre Pflegeleistungen ab Januar 2025

Die Reform bringt eine deutliche Aufstockung der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Ab Januar 2025 werden sämtliche Pflegeleistungen um 4,5 Prozent angehoben. Diese Anpassung stärkt insbesondere die häusliche Pflege und würdigt den wertvollen Einsatz pflegender Angehöriger.
Die neuen Regelungen umfassen dabei verschiedene Bereiche der Pflege und schaffen spürbare Verbesserungen im Alltag. Besonders Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, profitieren von den Erhöhungen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen. Auch die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste wird durch großzügigere Budgets erleichtert.
Die Anpassungen kommen zu einem wichtigen Zeitpunkt, denn die Anforderungen an die häusliche Pflege sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Mit den erhöhten Leistungen reagiert der Gesetzgeber auf diese Entwicklung und stellt Pflegebedürftigen sowie ihren Angehörigen mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Diese zusätzlichen Ressourcen ermöglichen eine flexiblere Gestaltung der Pflege und tragen zur Entlastung der pflegenden Familienmitglieder bei.

Pflegegeld ab 01.01.2025

Das Pflegegeld, welches Pflegebedürftigen bei der Versorgung durch Angehörige zusteht, steigt spürbar an. Künftig erhalten Sie monatlich:

Pflegesachleistungen ab 01.01.2025

Auch die ambulanten Pflegesachleistungen werden großzügiger bemessen. Wer einen Pflegedienst in Anspruch nimmt, profitiert von folgenden monatlichen Erhöhungen:

Zusätzliche Leistungen für Ihre häusliche Pflege

Der monatliche Entlastungsbetrag bietet Ihnen künftig mehr Spielraum für Betreuung und Alltagsunterstützung. Mit der Erhöhung auf 131 Euro können Sie verstärkt Hilfen in Anspruch nehmen, die Ihren Pflegealltag spürbar erleichtern. Auch bei den Pflegehilfsmitteln wurde nachgebessert: Für wichtige Verbrauchsprodukte wie Desinfektionsmittel oder Handschuhe steht Ihnen ein monatliches Budget von 42 Euro zur Verfügung. Diese erweiterten Leistungen geben Ihnen mehr Flexibilität in der häuslichen Pflege und entlasten Sie finanziell genau dort, wo Unterstützung im Alltag besonders wertvoll ist.
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich (bisher 125 Euro)
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro monatlich (bisher 40 Euro)

Mehr Flexibilität für Auszeiten in der Pflege

Die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger erfordert nicht nur viel Engagement und Kraft, sondern auch regelmäßige Auszeiten für die Pflegenden selbst. Nur wer seine eigenen Kraftreserven im Blick behält, kann die anspruchsvolle Aufgabe der häuslichen Pflege dauerhaft bewältigen. Mit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen dabei zwei wichtige Instrumente zur Verfügung, die pflegenden Angehörigen wertvolle Erholungsphasen ermöglichen.
Ab Juli 2025 wird die Unterstützung bei Pflegeauszeiten grundlegend neugestaltet. Kernstück der Reform ist ein gemeinsames Jahresbudget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro. Diese Zusammenlegung ermöglicht Ihnen künftig deutlich mehr Gestaltungsspielraum bei der Organisation von Pflegevertretungen.
Die neuen Regelungen tragen der Realität pflegender Familien Rechnung und schaffen mehr Freiheit bei der Gestaltung notwendiger Auszeiten. Ob für einen längeren Urlaub, regelmäßige Erholungsphasen oder in unerwarteten Situationen wie einer eigenen Erkrankung. Die verbesserten Leistungen unterstützen Sie dabei, die Pflege Ihrer Angehörigen mit Ihren persönlichen Bedürfnissen in Einklang zu bringen.

Verhinderungspflege ab 01.07.2025

1.685 Euro jährlich stehen Ihnen künftig zur Verfügung (bisher 1.612 Euro). Mit diesem Budget können Sie eine Vertretung finanzieren, wenn Sie als pflegende Person verhindert sind, etwa durch Urlaub oder Krankheit.

Kurzzeitpflege ab 01.07.2025

1.854 Euro erhalten Sie pro Jahr für Ihre Auszeiten (bisher 1.774 Euro). Diese Leistung ermöglicht Ihnen, Ihre pflegebedürftigen Angehörigen vorübergehend in einer stationären Einrichtung betreuen zu lassen.

Ab Tag eins Anspruch auf Vertretung in der Pflege

Besonders erfreulich: Die bisherige Wartezeit von sechs Monaten für die Verhinderungspflege entfällt. Sie können diese Unterstützung nun direkt in Anspruch nehmen, wenn Sie eine Auszeit von der Pflege benötigen. Das neue, flexible Gesamtbudget steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und lässt sich ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen einsetzen.
  • Sofortiger Anspruch: Verhinderungspflege kann direkt nach Feststellung des Pflegegrades genutzt werden
  • Freie Verwendung: Das Jahresbudget von 3.539 Euro lässt sich flexibel für beide Leistungen einsetzen
  • Keine Wartezeit: Verhinderungspflege ist ab sofort möglich

Betreuungskraft für die häusliche 24–Stunden–Pflege anfragen

Änderungen bei Unterbringung und Wohnraumanpassung

Die Pflege und Betreuung in den eigenen vier Wänden erfährt ab 2025 wichtige Anpassungen. Dies betrifft sowohl die Regelungen für im Haushalt lebende Betreuungskräfte als auch die Unterstützung bei notwendigen Wohnraumanpassungen.
Neue Sätze für Betreuungskräfte im Haushalt:
  • Unterkunft: Der geldwerte Vorteil steigt auf 282 Euro monatlich (bisher 236,30 Euro)
  • Verpflegung: Die Bewertung erhöht sich auf 333 Euro monatlich (bisher 313 Euro)
Höhere Zuschüsse für barrierefreien Umbau:
  • Wohnraumanpassung: Der Zuschuss steigt auf 4.180 Euro pro Maßnahme (bisher 4.000 Euro)
Ein barrierefreier Umbau ermöglicht es Pflegebedürftigen länger in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Die erhöhte Förderung unterstützt Sie dabei, notwendige Anpassungen wie den Einbau einer bodengleichen Dusche oder die Verbreiterung von Türen vorzunehmen.
Gesetzliche Grundlage der Pflegereform
Das Pflegeunterstützungs– und entlastungsgesetz (PUEG) wurde am 26. Mai 2023 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Die hier aufgeführten Leistungsanpassungen für das Jahr 2025 basieren auf diesem Reformpaket der Bundesregierung.

Unverbindliche Beratung anfordern

Haben Sie Fragen zur 24-Stunden-Pflege der omega homecare GmbH oder möchten Sie mehr über unsere polnischen Betreuungskräfte erfahren? Unser sachkundiges Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie fachlich zu beraten und die beste Lösung für Sie und Ihre Angehörigen zu finden. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch. Gemeinsam sorgen wir für die optimale Betreuung Ihrer Liebsten in ihrem vertrauten Zuhause.
Die omega homecare GmbH vermittelt qualifizierte und sorgfältig ausgewählte Betreuungskräfte für die häusliche 24–Stunden–Pflege.