1. Eingang der Meldung
Der Eingang der Meldung wird Ihnen spätestens innerhalb von sieben Werktagen bestätigt. In der Bestätigung können bereits mögliche Rückfragen zum Sachverhalt enthalten sein. Der hinweisgebenden Person wird die Möglichkeit zu einem Austausch geboten, in der auch weitere Fragen geklärt werden können.
2. Prüfung des Hinweises
Der Hinweis wird intern von den verantwortlichen Ansprechpartnern geprüft. Zu den geschilderten Umständen werden Ermittlungen durchgeführt. Solange ein Rechtsverstoß nicht bestätigt werden kann, gilt die Unschuldsvermutung gegenüber der verantwortlichen Person. Wir legen weiter Wert auf einen fairen Umgang, sowohl mit Hinweisgebern, als auch mit den betroffenen Personen. Bei den Ermittlungen bemühen wir uns stets darum, Verhältnismäßigkeit zu wahren.
3. Abschluss der Ermittlungen
Als Ergebnis der Ermittlungen werden bei Bedarf Präventions- oder auch Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
4. Abschlussbericht
Nach Abschluss der Ermittlungen, spätestens jedoch nach drei Monaten, wird ein Abschlussbericht erstellt, der den betroffenen Personen und dem Hinweisgeber übermittelt wird.
5. Einstellung der Bearbeitung einer Beschwerde/eines Hinweises
Wird der gemeldete Vorfall oder Verstoß durch unsere Ermittlungen nicht bestätigt, werden die Gründe für die Einstellung der Bearbeitung der Beschwerde der hinweisgebenden Person mitgeteilt. Gründe dafür können sein, dass Meldungen wissentlich falsch sind oder nicht genügend Informationen für einen begründeten Verdacht vorliegen.